Antifa-Journalismus und Pressefreiheit siegen vor Gericht: Medienaktivist und freier Fotograf in allen Anklagepunkten freigesprochen

Ludwigshafen/Speyer/Frankenthal

Am 20.09.2022 standen am Amtsgericht Speyer nicht die Angreifer der Pressefreiheit vor Gericht, sondern skandalträchtig ein freischaffender Fotograf und Medienaktivist aus Rheinland-Pfalz. Der Angeklagte wurde auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft in allen Anklagepunkten freigesprochen. Zeugeneinlassungen waren unglaubwürdig. Die Polizeiarbeit wurde seitens Gerichts als tendenziös und manipulativ  im mündlichen Urteil eingeordnet.

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Im Rahmen einer Verfahrensbündelung wurden aufgrund einer mutmaßlichen Anweisung durch die Oberstaatsanwaltschaft in Frankenthal zwei unabhängige Verfahren der ermittelnden Behörden in Ludwigshafen/Rhein und Speyer zur Verhandlung am Amtsgericht Speyer zugelassen.

Amtsgericht Speyer/Rhein

  • Am 19.08.2021 machte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Wahlkampfstopp in Ludwigshafen am Rhein.

Hierbei soll es zu wechselseitigen Beleidigungen gekommen sein; laut Anklageschrift. Der Angeklagte machte vor Gericht glaubwürdig klar, dass er sich zu keinem Zeitpunkt beleidigend geäußert hatte. Im Gegenzug lies sich der Zeuge Klaus Michael W. (51-Jährig, Lackierer, schwerhörig seit seiner Zeit bei der Bundeswehr, AfD-Kandidat bei der Kommunalwahl 2019 in seinem Heimatort Schifferstadt) mehrfach bei seiner Zeugenvernehmung widersprüchlich ein. Auf die Frage des Strafverteidigers des Angeklagten warum der Schifferstädter, wie dieser vor Gericht aussagte für Frieden, Freiheit und Demokratie einstehen wolle, dass nicht in seinem Heimatort mache, antwortete dieser, dass er dies an jedem Ort mache und, sinngemäß „ein starkes Misstrauen gegenüber der Merkel-Regierung habe; er sähe die Demokratie in Teilen für gefährdet.“ Auch konnte er sich nicht mehr exakt erinnern von wem er wie beleidigt worden sein will. Eingeräumt hat der Zeuge der Staatsanwaltschaft, dass er den Angeklagten übelst mit dem Wort „Drecksschläger“ beleidigt hat. Dies geht zurück auf eine Sache in Speyer am 09.07.2021

Die Staatsanwaltschaft forderte im Plädoyer eine Bestrafung in Form von Sozialstunden. Das Gericht sah das ganz anders.

Das Kommunalinfo Mannheim hatte seinerzeit so über den CDU-Wahlkampftermin berichtet:

https://kommunalinfo-mannheim.de/2021/08/20/bundesminister-jens-spahn-in-ludwigshafen-auf-der-strasse-tobt-der-mob-drinnen-applaus/

 

  • Für Staatsanwaltschaft und Gericht war klar, dass im zweiten Komplex Speyer der Angeklagte wegen des Vorwurfs der Körperverletzung freizusprechen ist. Ein bei Gericht gezeigtes Video, welches vom QD721-Aktivisten Wolfgang Greulich (alias Wolfgang Tiefgang) live gestreamt wurde bezeugt, dass Greulich mit seiner Aussage „nehmt dem die Kamera ab“ zu einer Straftat aufgerufen hat. Die Angreifer auf den Fotografen haben sich daher auch strafbar gemacht. Ein Zeuge der Staatsanwaltschaft hatte seine Tatbeteiligung am Übergriff auf den Angeklagten bereits vorher schriftlich eingeräumt. Ein weiterer Zeuge war vor Gericht entschuldigt; weil der ehemalige Kindergartenkoch aus Ludwigshafen, wohl derzeit spekulativ Urlaub im Iran macht. Ein weiterer Zeuge fehlte bei Gericht unentschuldigt. Dieser wird seitens Gericht noch einen Bussgeldbescheid erhalten. Die Arbeit der Polizei in Speyer bei der Auswertung und Bewertung des Video-Beweisstücks wurde vom vorsitzenden Richter als tendenziell manipulativ und tendenziös zu Lasten des Angeklagten interpretiert. Der Zeuge vor Gericht im Komplex Ludwigshafen könnte sich der nicht-eidlichen Falschaussage strafbar gemacht haben, da er in seiner Einlassung vor Gericht sinngemäss gesagt hat, dass der Angeklagte „den Wolfgang Greulich in Speyer ins Gesicht geschlagen hätte“. Im Fazit waren sich Gericht und Staatsanwaltschaft einig:

Dem Angeklagten standen am 09.07.2021 keine milderen Mittel zur Verfügung, um sich gegen den Angriff und den angesagten Raub seiner Kamera zu wehren. Daher klarer Freispruch.

Siehe auch:

https://kommunalinfo-mannheim.de/2021/07/09/illegaler-protest-gegen-impfaktion-muendet-in-angriff-auf-pressefotografen-mit-fotogalerie/

Gericht, Strafverteidigung und Staatsanwaltschaft voll auf einer Linie – das Urteil im Namen des Volkes

 Im mündlich gesprochenen Urteil machten die verfahrensbeteiligenden Parteien bei der öffentlichen Verhandlung so einiges klar:

  • Die Herabwürdigung der Polizei durch Wolfgang Greulich in seinem Video ist vollkommen inakzeptabel (Speyer); auch der Aufruf zu einer Straftat
  • Die diversen Zeugenaussagen wurden als mindestens fragwürdig, wenn nicht auch motiviert und fälschlich eingeordnet (Ludwigshafen und Speyer)
  • Die Staatsanwaltschaft musste sich im Komplex Ludwigshafen dem Gericht geschlagen zeigen „en dubio pro reo“ und leistete im Komplex Speyer (Pressefreiheit) einen positiven Beitrag
  • Die polizeiliche „Zuarbeit“ im Komplex Speyer erschien manipulativ und fabriziert
  • Das Gericht würdigte in seiner Urteilsfindung ausdrücklich, dass Vertreter der Coronamassnahmen-Gegnerszene gegenüber der Legislative und Judikative grundsätzlich feindlich eingestellt sind und in ihren Protestformen auch regelmäßig Angriffe auf die Pressefreiheit verüben.

 

Nächste Schritte:

Der in allen Anklagepunkten freigesprochene Fotograf und Medienaktivist zeigt sich nach dem Urteilsspruch weiter kämpferisch. Im Raum stehen die Möglichkeiten, die im Dezember 2021 vorläufig seitens der Staatsanwaltschaften eingestellten Ermittlungen zu seinen Gunsten zu reaktivieren, als auch juristisch gegen falsche Zeugenaussagen vorzugehen, die ihm die Anklagen vor Gericht einbrachten.

 

(Bericht und Fotos: Rick de la Fuerte)